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Einwohnerfragestunde
Dieser Eintrag stammt von Lukas Kilian Am 22.6.2008 @ 17:23 In Lexikon der Kommunalpolitik | Keine Kommentare
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung gibt es im Kreistag, aber auch in den Ausschüssen des Kreises eine Einwohnerfragestunde. Hier können Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, Fragen zu Selbstverwaltungsangelegenheiten des Kreises stellen, Vorschläge machen und Anregungen geben. Ein solches Fragerecht besteht auch vor jedem Punkt der Tagesordnung zu den jeweiligen Beratungsthemen.
Da nicht vor jedem Tagesordnungspunkt gefragt wird, ob es Einwohner gibt, die sich äußern wollen, ist es sinnvoll, wenn man eine direkte Frage z.B. zum Tagesordnungspunkt 9 hat, diese gleich am Anfang beim Tagesordnungspunkt “Einwohnerfragestunde” der Kreispräsidentin oder dem Ausschussvorsitzenden anzumelden. Wenn man generell eine Frage zum Kreis stellen möchte, sollte man dies gleich in der Fragestunde machen.
Die Einwohnerfragestunde ist eine sehr einfache, aber auch wirkungsvolle Form, die Politik direkt auf eine Problemlage aufmerksam zu machen. Fragen Sie doch mal!
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