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Ich bin ein wählbarer Bürger - aber was ist das eigentlich?

Dieser Eintrag stammt von Lukas Kilian Am 13.3.2008 @ 12:37 In Lexikon der Kommunalpolitik, Kommunalpolitikblog | 2 Kommentare

Was ist ein wählbarer Bürger?

Da ich bei der letzten Kommunalwahl gar nicht zur Wahl stand konnte ich nicht als Abgeordneter in den Kreistag kommen. Seit einem Jahr arbeite ich aber schon in der Kreistagsfraktion der CDU mit, dort bin ich als wählbarer Bürger tätig. Ich wurde als wählbarer Bürger in den Schul- Kultur- und Sportausschuss (mit festem Sitz) und als Vertreter in den Verkehrsausschuss und in den Umwelt- und Kleingartenausschuss gewählt.

Die CDU hat eine gewisse Anzahl von Ausschussplätzen zur Verfügung. Diese werden in erster Linie von den Kreistagsabgeordneten besetzt. Wenn dann noch Plätze frei sind, kann die Fraktion auch Bürger bestimmen, die diesen Platz für die CDU besetzen sollen. Das können Kandidaten sein, die es nicht in den Kreistag geschafft haben oder aber auch welche, die angekündigt haben das nächste Mal zu kandidieren. Da ich angekündigt hatte 2008 für den Kreistag kandidieren zu wollen, bat mir die CDU an mich als wählbaren Bürger einzuarbeiten. Ich sitze da also wie ein ganz normaler Abgeordneter, der Unterschied liegt darin, dass ich im Kreistag selber nicht abstimmen darf. Das dürfen nur die Abgeordneten, die bei der letzten Kommunalwahl gewählt wurden.

Wo bin ich stimmberechtigt?

Ich bin stimmberechtigtes Mitglied in der CDU Fraktion, und im Schul- Kultur und Sportausschuss. Wenn jemand von der CDU beim Verkehrs- oder bei Umweltausschuss fehlt, kann ich dort als Vertreter für diesen einspringen und darf mit abstimmen.


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