Sie befinden sich in den Archiven der Kategorie Lexikon der Kommunalpolitik.
| M | D | M | D | F | S | S |
|---|---|---|---|---|---|---|
| « Jan | ||||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
| 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
| 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
| 27 | 28 | 29 | ||||
22.6.2008 von Lukas Kilian.
Vor dem Eintritt in die Tagesordnung gibt es im Kreistag, aber auch in den Ausschüssen des Kreises eine Einwohnerfragestunde. Hier können Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, Fragen zu Selbstverwaltungsangelegenheiten des Kreises stellen, Vorschläge machen und Anregungen geben. Ein solches Fragerecht besteht auch vor jedem Punkt der Tagesordnung zu den jeweiligen Beratungsthemen.
Da nicht vor jedem Tagesordnungspunkt gefragt wird, ob es Einwohner gibt, die sich äußern wollen, ist es sinnvoll, wenn man eine direkte Frage z.B. zum Tagesordnungspunkt 9 hat, diese gleich am Anfang beim Tagesordnungspunkt “Einwohnerfragestunde” der Kreispräsidentin oder dem Ausschussvorsitzenden anzumelden. Wenn man generell eine Frage zum Kreis stellen möchte, sollte man dies gleich in der Fragestunde machen.
Die Einwohnerfragestunde ist eine sehr einfache, aber auch wirkungsvolle Form, die Politik direkt auf eine Problemlage aufmerksam zu machen. Fragen Sie doch mal!
Geschrieben in Lexikon der Kommunalpolitik | Drucken | Keine Kommentare »
7.5.2008 von Lukas Kilian.
Häufig sprechen Politiker in irgendwelchen Abkürzungen. Gerade im Kreis werden die Ausschüsse häufig abgekürzt. Hier entsteht eine Abkürzungsliste, damit man den Durchblick behält:
FA: Finanzausschuss
SKSA: Schul- Kultur und Sportausschuss
VA: Verkehrsausschuss
UKA: Umwelt- und Kleingartenausschuss
WPBA: Wirtschafts- Bau- und Planungsausschuss
SGA: Sozial- und Gesundheitsausschuss
JHA: Jugendhilfeausschuss
KT: Kreistag
KTF: Kreistagsfraktion
W.B: wählbarer Bürger
Falls Sie noch auf eine weitere Abkürzung stoßen sollten, die Sie nicht verstehen schreiben Sie mir bitte einfach einen Kommentar.
Geschrieben in Lexikon der Kommunalpolitik | Drucken | Keine Kommentare »
13.3.2008 von Lukas Kilian.
Wie in dem vorherigen Artikel beschrieben bin ich im Kreis als wählbarer Bürger aktiv.
Hier eine kurze Auflistung, wie hoch meine Aufwandsentschädigung ist:
Das Fahrgeld gibt es natürlich nur wenn man gefahren ist, wenn ich bei irgendeinem Fraktions-Kollegen mitfahre dann gibt es für mich nix und für ihn die 23 €. Bei Bahnfahrten kann ich mir den Fahrkartenpreis erstatten lassen. Nur die Bahnanbindung Glinde - Oldesloe ist ist halt nicht die Beste. Die Aufwandsentschädigung deckt die Unkosten: Telefon, Porto, Benzin, etc. ab. Das Sitzungsgeld gibt es egal wie lange die Sitzung dauert, ob 30 min. oder 4 Stunden. Außerdem muss man (sollte man) sich ja für die Sitzungen vorbereiten und mindestens die Unterlagen gelesen haben.
Man wird also nicht reich… die Arbeit als Kommunalpolitiker ist ehrenamtlich. Wer in die Kommunalpolitik geht um Geld zu verdienen sollte die Zeit lieber bei Mc Donalds o.ä. arbeiten und würde weitaus mehr bekommen.
Geschrieben in Lexikon der Kommunalpolitik | Drucken | 1 Kommentar »
13.3.2008 von Lukas Kilian.
Was ist ein wählbarer Bürger?
Da ich bei der letzten Kommunalwahl gar nicht zur Wahl stand konnte ich nicht als Abgeordneter in den Kreistag kommen. Seit einem Jahr arbeite ich aber schon in der Kreistagsfraktion der CDU mit, dort bin ich als wählbarer Bürger tätig. Ich wurde als wählbarer Bürger in den Schul- Kultur- und Sportausschuss (mit festem Sitz) und als Vertreter in den Verkehrsausschuss und in den Umwelt- und Kleingartenausschuss gewählt.
Die CDU hat eine gewisse Anzahl von Ausschussplätzen zur Verfügung. Diese werden in erster Linie von den Kreistagsabgeordneten besetzt. Wenn dann noch Plätze frei sind, kann die Fraktion auch Bürger bestimmen, die diesen Platz für die CDU besetzen sollen. Das können Kandidaten sein, die es nicht in den Kreistag geschafft haben oder aber auch welche, die angekündigt haben das nächste Mal zu kandidieren. Da ich angekündigt hatte 2008 für den Kreistag kandidieren zu wollen, bat mir die CDU an mich als wählbaren Bürger einzuarbeiten. Ich sitze da also wie ein ganz normaler Abgeordneter, der Unterschied liegt darin, dass ich im Kreistag selber nicht abstimmen darf. Das dürfen nur die Abgeordneten, die bei der letzten Kommunalwahl gewählt wurden.
Wo bin ich stimmberechtigt?
Ich bin stimmberechtigtes Mitglied in der CDU Fraktion, und im Schul- Kultur und Sportausschuss. Wenn jemand von der CDU beim Verkehrs- oder bei Umweltausschuss fehlt, kann ich dort als Vertreter für diesen einspringen und darf mit abstimmen.
Geschrieben in Lexikon der Kommunalpolitik, Kommunalpolitikblog | Drucken | 2 Kommentare »