Archive für 1.5.2008

Wer darf Wählen?

Da ich in den vergangenen beiden Tagen häufiger darauf angesprochen wurde hier kurz ein Artikel zum Thema Wahlberechtigung.

Am 25. Mai darf jeder Glinder über 16 Jahren wählen, der mindestens seit 6 Wochen hier seinen Hauptwohnsitz hat.  Außerdem dürfen alle in Glinde lebenden Staatsangehörigen der übrigen 26 Mitgliedstaaten der EU wählen. Nicht wählen dürfen Staatsangehörige anderer Staaten, alle unter 16 jährigen und alle die, die vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden.

|